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FAQ

Meistgestellte Fragen

Ja, alle Krankenkassen bezuschussen die Ernährungsberatung bei Erkrankungen (nach §43 SGB V).

Für die Ernährungsberatung bei Erkrankungen muss die Ernährungsberatung ärztlich verordnet werden. Ihr Hausarzt oder ein Arzt mit spezieller Fachrichtung (Gastroenterologe, Gynäkologe, Hautarzt etc.) kann Ihnen hierfür eine ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung für die Ernährungsberatung ausfüllen oder Ihnen einen Überweisungsschein/Privatrezept ausstellen (wichtig: bitte Ernährungsberatung und Diagnose darauf vermerken lassen).

Nein, da die Krankenkasse nur bei einer ärztlichen Notwendigkeit (sprich bescheinigten Erkrankung) zahlt.
Die Beratungsgebühr wird zunächst bei jedem Termin von Ihnen bezahlt und nach Abschluss der Beratung erhalten Sie von mir eine Teilnahmebestätigung, die Sie bei der Krankenkasse einreichen können, um so Ihren Kostenanteil erstattet zu bekommen.

Im Regelfall werden fünf Gesprächstermine bezuschusst. Ein einstündiges Erstgespräch und vier Folgegespräche. Wenige Krankenkassen bezuschussen mehr Termine.
Falls Sie mehr Termine benötigen, berate ich Sie natürlich gerne weiter zu den gleichen Konditionen nur ohne Krankenkassenbezuschussung.
Eine Bezuschussung durch Ihre Krankenkasse ist in der Regel pro Kalenderjahr möglich.

Das Wichtigste sind Sie und Ihre Fragen!

Zur Bezuschussung der Krankenkassen benötige ich die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung oder den Überweisungsschein und schicken diesen dann zusammen mit dem Kostenvoranschlag und dem Antrag zur Kostenerstattung zu Ihrer Kasse. Sie müssen sich um nichts Weiteres kümmern. Die Krankenkasse wird sich daraufhin bei Ihnen melden.